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   LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22   

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LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22 (https://dejure.org/2022,31757)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2022 - 5 Sa 415/22 (https://dejure.org/2022,31757)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2022 - 5 Sa 415/22 (https://dejure.org/2022,31757)
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    § 77 Abs. 3 BetrVG, § ... 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 2 Abs. 1, 3 S. 1 TVöD, § 308 Nr. 4 BGB, § 308 BGB, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 151 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 242 BGB, § 126 BGB, § 125 Satz 2 BGB, § 127 BGB, §§ 305 ff. BGB, §§ 307 - 309 BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 126 Abs. 2 S. 1 BGB, § 126 Abs. 2 S. 2 BGB, § 3 des Tarifvertrages über ein Urlaubsgeld für Angestellte, § 77 Abs. 2 BetrVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG, § 20 TVöD, § 140 BGB, § 77 Abs. 5 BetrVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen einer tarifvertraglichen Schriftformabrede hinsichtlich der Gewährung eines übertariflichen Urlaubsgeldes aufgrund betrieblicher Übung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Dieselben Grundsätze gelten für eine Zusicherung von Nebenleistungen durch Gesamtzusage (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019, 5 AZR 450/17, juris, Rz. 52).

    Im Übrigen hätte nach § 125 Satz 2 BGB der Mangel einer nur durch Rechtsgeschäft bestimmten Form (§ 127 BGB) im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2004, 7 AZR 135/04, juris, Rn. 31, insofern bestätigt durch BAG, Urteil vom 30. Januar 2019, 5 AZR 450/17, juris, da der Entscheidung ebenfalls eine arbeitsvertragliche Inbezugnahme zugrunde lag; a.A. ErfK/Preis, 22. Aufl. 2022, BGB § 127 Rn. 42, der von einer Anwendung der Grundsätze für vertragliche Abreden ausgeht).

    Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts ist vom Gesetz ohne zeitliche Einschränkungen als dauerhafte Rechtsfolge angeordnet; das gilt regelmäßig selbst dann, wenn der Nichtigkeitsgrund später wegfällt (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019, 5 AZR 450/17, Rz. 53).

    Es kann dahinstehen, ob die Mitteilung über die beabsichtigte Regelung mit dem Betriebsrat als betriebsvereinbarungsoffene Gestaltung (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019, 5 AZR 450/17, NZA 2019, 1065-1076, Rz. 60) anzusehen ist und - soweit unter II.1) b) festgestellt wurde, dass tatsächlich eine aus formalen Gründen unwirksame betriebliche Übung begründet wurde - überhaupt eine Ablösung und Änderung des dann entstandenen vertraglichen Anspruchs begründen könnte.

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    dd) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 3 des Tarifvertrages über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16.03.1977, soweit dieser überhaupt als Öffnungsklausel zu verstehen ist (siehe zu diesem Verständnis zu einer gleichartigen Regelung LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juli 2017, 26 Sa 1932/16, juris, Rz. 63 unter Hinweis auf BAG, 29. Oktober 2002, 1 AZR 573/01, Rn. 23 juris, wiederum zu einer gleichen Formulierung im Manteltarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel).

    (BAG, Urteil vom 29. Oktober 2002, 1 AZR 573/01, juris, Rz. 20).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Im Übrigen hätte nach § 125 Satz 2 BGB der Mangel einer nur durch Rechtsgeschäft bestimmten Form (§ 127 BGB) im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2004, 7 AZR 135/04, juris, Rn. 31, insofern bestätigt durch BAG, Urteil vom 30. Januar 2019, 5 AZR 450/17, juris, da der Entscheidung ebenfalls eine arbeitsvertragliche Inbezugnahme zugrunde lag; a.A. ErfK/Preis, 22. Aufl. 2022, BGB § 127 Rn. 42, der von einer Anwendung der Grundsätze für vertragliche Abreden ausgeht).

    Das gilt auch bei einer einzelvertraglich vereinbarten Inbezugnahme des Tarifvertrags, wenn wie hier der einschlägige Tarifvertrag insgesamt in den Vertrag einbezogen wurde (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2004, 7 AZR 135/04, juris, Rz. 19 m.w.N.).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 511/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG, Urteil vom 02.08.2018, 6 AZR 28/17, juris; BAG, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 511/11, juris; BAG 13. Dezember 2011, 3 AZR 852/09 Rn. 17; 17. November 2009, 9 AZR 765/08, Rn. 19, = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12).

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (siehe zu allem BAG, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 511/11 m.w.N.).

  • ArbG Dortmund, 23.03.2022 - 7 Ca 3027/21
    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 23.03.2022 - 7 Ca 3027/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund - 7 Ca 3027/21 - vom 23.03.2022 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger Urlaubsgeld für das Jahr 2021 in Höhe von 4.665,30 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über den Basiszinssatz seit dem 15.07.2021 zu zahlen und.

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt dabei der Anspruchssteller (BAG, Urt. v. 18.03.2020, 5 AZR 36/19, juris, Rn. 52; BAG, Urteil vom 19. Februar 2020, 5 AZR 189/18, juris, Rn. 15, 16; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2017, 3 AZR 305/16, juris, Rn. 43).
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers losgelöst von der Betriebsvereinbarung und gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (BAG, Urteil vom 23. Januar 2018, 1 AZR 65/17, NZA 2018, 871-876, Rz. 27; BAG, Urteil vom 19. Juni 2012, 1 AZR 137/11, Rn. 21, juris; BAG 30. Mai 2006, 1 AZR 111/05, Rn. 34, juris).
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Eine Beschränkung von Leistungen ist gegenüber neu eintretenden Beschäftigten möglich und zulässig (BAG, Urt. v. 20.08.2014, 10 AZR 453/13, juris, Rz. 18; BAG, Urt. v. 23.09.2009, 5 AZR 628/08, juris, Rz. 23, 28).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers losgelöst von der Betriebsvereinbarung und gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (BAG, Urteil vom 23. Januar 2018, 1 AZR 65/17, NZA 2018, 871-876, Rz. 27; BAG, Urteil vom 19. Juni 2012, 1 AZR 137/11, Rn. 21, juris; BAG 30. Mai 2006, 1 AZR 111/05, Rn. 34, juris).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 415/22
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber gegenüber der Gegenseite oder Dritten zum Ausdruck gebracht hat, für die Wirksamkeit der Nebenabrede komme es auf die Einhaltung der Formvorschrift nicht an (BAG, Urteil vom 18. September 2002, 1 AZR 477/01, BAGE 102, 351-355, Rn. 15 - 19).
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 189/18

    Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - 26 Sa 1932/16

    Kein Anspruch auf Tariferhöhung aus einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 28/17

    Örtliche Theaterbetriebszulage - Einführung TVöD-VKA

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